Anm.: Die obige Tabelle ist nach steuerlichen Gesichtspunkten gegliedert, d. h. - die Zuordnung zu einem Stand erfolgte gemäß russischem Steuerrecht, - in der Zahl der Personen sind für den jeweiligen “Stand” alle Familienangehörigen einbezogen, - zu den Exemten wurden auch alle Persönlichen Edelleute (da sie steuerfrei waren) gezählt. - Verabschiedete Soldaten, jedoch nur soweit sie ”niederen Grades” waren. (Offiziere gehörten - je nach Rang - zu den Erblichen oder Persönlichen Edelleuten.) - Ausländer waren alle Personen, die nicht die russ. Staatsangehörigkeit besaßen.
Spalte “Insgesamt” betrifft die oben genannten Städte sowie Bauske, Friedrichstadt, Hasenpoth, Jacobstadt, Pilten und Tuckum. |