Anm.: Bei der obigen Einwohnererfassung wurden zur Großen (Kaufmanns- )Gilde alle Personen gerechnet, die zu einer Familie gehören, deren Familienoberhaupt Mitglied dieser Gilde war. Quelle: Einwohneraufnahme bei der Angliederung Kurlands an Rußland lt. Vermerk im Kirchenbuch der ev.-luth. Gemeinde Libau, 1767-1797, S. 284 und 294. |