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Zur Geschichte von Libau / Kurland bis 1914 (Seite 3)

 Überblick zur Topographie und Stadtentwicklung -
  Teil 2: Libau als “Stadt” im Herzogtum Kurland (1625-1795)

1625 wurde Libau das Stadtprivileg verliehen. >1<   Libau erhielt Rigisches Recht. Die Stadt konnte nunmehr die Kriminal- und Ziviljustiz mit wenigen Einschränkungen frei ausüben. Außerdem war sie berechtigt, den Bürgermeister, Gerichtsvogt, die Ratsherren und andere städtische Beamte zu wählen. Nur die Augsburgische Konfession sollte herrschen, wobei Juden und andere “Unchristen” nicht geduldet wurden. Die Stadt durfte Zünfte und Innungen einrichten, Märkte abhalten und “freien Handel mit allerlei Waren betreiben”. Das Recht des freien Handels galt jedoch nur für Bürger; der unmittelbare Handel von Fremden mit Fremden wurde nicht gestattet.

Bedeutsam wurde für Libau die Regierungzeit von Herzog Jakob I. (1642-81). Im Rahmen der merkantilistischen Wirtschaftspolitik förderte der Herzog Schiffahrt, Handel und Gewerbe. Seine Wirtschaftspolitik begünstigte zwar mehr die Hafenstadt Windau als das hafenlose Libau, aber dennoch war sie ein wichtiger Antrieb für den wirtschaftlichen Aufschwung  und den wachsenden Wohlstand der Bürger in Libau.

Der Bau des Hafens (1697-1703) schuf die Voraussetzung für den Aufstieg Libaus zur wichtigsten kurländischen Handelsstadt. Der Hafenbau fiel in die Zeit des Nordischen Krieges, in welcher die Stadt durch schwedische Besetzung und hohe Kriegskontributionen schwer belastet wurde. Hinzu kam 1710 die Pest, an der wahrscheinlich mehr als ein Drittel der Bevölkerung Libaus starb, so daß die Einwohnerzahl der Stadt erheblich zurückging (1709: ca. 3000 Einw., dagegen 1716 ca. 2000 Einw.). >2<

Die Stadt konnte sich jedoch bald erholen. Da Handel und Gewerbe aufblühten, boten sich für die zahlreichen Deutschen, die in das durch die Pest weitgehend entvölkerte Kurland eingewandert waren, günstige Entfaltungs- möglichkeiten. Für “Undeutsche” hingegen bestanden kaum derartige Chancen, denn die Letten waren zumeist unfrei und den Juden war der Aufenthalt mehr oder weniger streng verboten.

Während des 18. Jahrhunderts grenzten sich in Libau wie im übrigen Kurland die Stände immer stärker voneinander ab, wobei sich die Spannungen zwischen dem Bürgertum und dem das Land beherrschenden Adel zunehmend verschärften. 1790 vereinigten sich die kurländischen Städte mit ihren Bürgern, vor allem den Advokaten und Kaufleuten, im Kampf gegen die Vorrechte des Adels. In der “Bürgerlichen Union”, wie dieser Zusammenschluß später genannt wurde, nahm Libau eine führende Stellung ein.

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>1<      Text des Stadtprivilegs abgedruckt in: Libau vor 250 Jahren.
             Ein Gedenkblatt zur Feier des 250 jährigen Bestehens der
             Stadtgerechtsame , den 6. (18.) März 1875, Libau 1875.

>2<      Libauscher Kalender für das Jahr 1874, Libau 1873.                                                                                  

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